Narkosen
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Operationen und Narkosen

Operationen

  1. Operationen sollten entweder in örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Keinesfalls sollten epidurale oder spinale Narkoseformen (Rückenmarksanästhesie) gewählt werden, bei Patienten mit Hydrocephalus (ob behandelt oder unbehandelt !).  Bei einer "Rückenmarksnarkose" kann es ungewollt in Einzelfällen zu einem unkontrollierter Liquorverlust kommen. Bei erhöhtem Hirndruck (also durchaus auch bei Patientinnen, deren Hydrocephalus bislang noch überhaupt nicht therapiert wurde) kann das fatale Folgen haben. Auch bei asymptomatischen Patientinnen muss bedacht werden, dass das lokale Anästhetikum infolge der Umkehr des Liquorflusses wesentlich schneller von spinal nach zerebral aszendiert bei liegendem Shunt (wie der Liquorfluss nach Ventrikulozisternostomien ist, ist noch zu unklar, um hier definitive Aussagen zu treffen, daher vorgehen wie bei Shuntträgerinnen).

  2. Bei geplanten Operationen sollte am Vorabend der Operation, - bei Notfall-Operationen so bald als möglich -, mit einer perioperativen Antibiose begonnen werden, um das Risiko einer Shuntinfektion zu vermindern. Dies gilt vor allem bei Patienten mit ventrikulo-atrialen Shunts. Die Antibiose sollte, je nach Keimlast (mit dem behandelnden Arzt besprechen) mindestens 1 ggf. aber auch mehrere Tage fortgeführt werden. Im übrigen gilt dies auch für zahnärztliche Behandlungen.

  3. Bei septischen Eingriffen (Operationen wegen Entzündungen) sollten die Antibiotika solange gegeben werden bis der Herd saniert ist (was ja oft sowieso notwendig ist, wegen der Entzündung als solches).