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Operationen und Narkosen
Operationen
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Operationen
sollten entweder in örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose
durchgeführt werden. Keinesfalls sollten epidurale oder spinale
Narkoseformen (Rückenmarksanästhesie) gewählt werden, bei Patienten mit
Hydrocephalus (ob behandelt oder unbehandelt !). Bei einer
"Rückenmarksnarkose" kann es ungewollt in Einzelfällen zu einem
unkontrollierter Liquorverlust kommen. Bei erhöhtem Hirndruck (also
durchaus auch bei Patientinnen, deren Hydrocephalus bislang noch überhaupt
nicht therapiert wurde) kann das fatale Folgen haben. Auch bei
asymptomatischen Patientinnen muss bedacht werden, dass das lokale Anästhetikum
infolge der Umkehr des Liquorflusses wesentlich schneller von spinal nach
zerebral aszendiert bei liegendem Shunt (wie der Liquorfluss nach
Ventrikulozisternostomien ist, ist noch zu unklar, um hier definitive
Aussagen zu treffen, daher vorgehen wie bei Shuntträgerinnen).
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Bei
geplanten Operationen sollte am Vorabend der Operation, - bei
Notfall-Operationen so bald als möglich -, mit einer perioperativen
Antibiose begonnen werden, um das Risiko einer Shuntinfektion zu vermindern.
Dies gilt vor allem bei Patienten mit ventrikulo-atrialen Shunts. Die
Antibiose sollte, je nach Keimlast (mit dem behandelnden Arzt besprechen)
mindestens 1 ggf. aber auch mehrere Tage fortgeführt werden. Im übrigen
gilt dies auch für zahnärztliche Behandlungen.
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Bei
septischen Eingriffen (Operationen wegen Entzündungen) sollten die
Antibiotika solange gegeben werden bis der Herd saniert ist (was ja oft
sowieso notwendig ist, wegen der Entzündung als solches).
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